Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 2068
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Heubach (Stadt Groß-Umstadt) in Teilen der Flur 2. Es erstreckt sich über das Gewann „Am Raibacher Weg“.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 3 ha |
Anzahl der Beteiligten | bis 10 |
Anzahl der Flurstücke | 14 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Groß-Umstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Heubach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 65% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über
Die Eigenleistung wird von den Beteiligten übernommen.
Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 05 - 09/ 2012 |
Flurbereinigungsbeschluss | 07.09.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 01.10.2012 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 16.11.2012 |
Feststellung der Wertermittlung | mit Plan nach § 58 FlurbG |
Allgemeiner Besitzübergang | mit Eintritt des neuen Rechtszustandes |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 22.02.2013 |
Anlage Rebfläche | 04/2013 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 21.06.2013 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 06 - 07/2013 |
Maßnahmen der Landschaftspflege | 10/2013 - 02/2014 |
Schlussfeststellung | 02.09.2014 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim