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Großenlüder- Uffhausen

Uffhausen ist ein Ortsteil der Gemeinde Großenlüder im Landkreis Fulda in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 467 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 467 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 198
Beteiligte Gemeinde/Stadt Großenlüder
Beteiligte Gemarkungen Großenlüder, Uffhausen, Kleinlüder

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern durch:

  • Bodenordnung (z.B. Zusammenlegung, Bildung günstiger Grundstücksformen)
  • Optimierung der Linienführung und Befestigung von Wirtschaftswegen einschließlich der Anlage von Wegeseitengräben
  • Verbesserung der vorhandenen Furten durch die Lüder
  • Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, vor allem im Bereich „Sulzgraben“, „Langwiesenweg“ und der „Gänsetrift“
  • Verbesserung der Bodenstruktur (u.a. Meliorationskalkung)
  • Anlage von Windschutzpflanzungen und
  • Errichtung von Viehtränken und Weidezäunen,

Die allgemeine Landeskultur soll gefördert werden durch

  • Die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse und
  • Bodenordnung zur Erhaltung und Sicherung von Uferrandstreifen, Feuchtgebieten, Trockenrasen, Ruderalflächen und Streuobstwiesen.

Die Landentwicklung soll gefördert werden durch

  • Bodenordnung (z.B. Beseitigung von Überfahrtsrechten)
  • Bereitstellung von Flächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (z.B. Radwege)
  • Maßnahmen zur schadlosen Abführung des Niederschlagswassers westlich der Ortslage Uffhausen.

Die Ortslage Uffhausen sowie die zusammenhängenden Waldflächen wurden aus vermessungstechnischen Gründen zum Verfahrensgebiet zugezogen.

Die Hinzuziehung weiterer Grundstücke im 1. Änderungsbeschluss mit überwiegend Eigentümern aus Uffhausen erfolgte, um eine großzügige Zusammenlegung zu erreichen.

Die Hinzuziehung weiterer Grundstücke im 2. Änderungsbeschluss erfolgte zur Flächenbereitstellung von Uferrandstreifen an der Lüder sowie für die Wasserführung im Sesselsgraben.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1997/1998
Anordnungsbeschluss 20.05.1998
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 30.09.1998
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07.10.2005
Feststellung der Wertermittlung 16.11.2007
Abfindungswunschtermin 2007
Abfindungsvereinbarung 2007/2008
Allgemeiner Besitzübergang 23.06.2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 18.01.2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 10.12.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 27.05.2013
Schlussfeststellung 18.12.2014

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