Feld mit Bäumen, im Hintergrund fährt ein Auto

Grünberg-Seenbach

Grünberg ist eine Stadt im Landkreis Gießen in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Kurzinfo.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 58 ha
Anzahl der Beteiligten 75 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke 181
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Grünberg (Ldkr. Gießen) u. Gemeinde Mücke (Vogelsbergkreis)
Beteiligte Gemarkungen Stadt Grünberg: Lardenbach, Stockhausen, Stockhäuser Hof, Weickartshain u. Gem. Mücke: Flensungen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Das Flurbereinigungsverfahren Grünberg-Seenbach wird durch die Maßnahmenträger, die Stadt Grünberg und die Gemeinde Mücke, finanziert, soweit die Kosten durch deren Maßnahmen verursacht werden. Die Maßnahmenträger erhalten hierfür im Wege der Anteilsfinanzierung Fördermittel nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ vom 30. Juli 2008.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • durch bodenordnerische Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz die Umsetzung von Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung des Seenbachs und zum Hochwasserschutz zu ermöglichen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Ausweisung eines beidseitigen ca. 10 m breiten Uferrandstreifens und die Anlage von sog. Vorlandverwallungen zur Hochwasserrückhaltung.
  • den hier entstandenen Landnutzungskonflikt zwischen der Notwendigkeit der Umsetzung des Planungsvorhabens und den Ansprüchen der Eigentümer und Pächter zu lösen (§ 86 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Die Lösung des Landnutzungskonfliktes unter Wahrung der Bestimmungen des § 44 FlurbG liegt damit auch im privaten Interesse der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter.
  • Darüber hinaus sollen landeskulturelle Nachteile beseitigt werden (§ 86 Abs. 2 FlurbG) und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z.B. durch Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden (§ 86 Abs 1 FlurbG).
  • Des Weiteren dienen die Maßnahmen dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne der Zielsetzung der Natura 2000-Verordnung.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 07.12.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.05.2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 19.11.2015
Abfindungswunschtermin November 2014
Abfindungsvereinbarung Januar 2016
Allgemeiner Besitzübergang 30.03.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 21.11.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.03.2018
Schlussfeststellung 27.05.2019

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