Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1997
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Kurzinfo.
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 58 ha |
Anzahl der Beteiligten | 75 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke | 181 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Grünberg (Ldkr. Gießen) u. Gemeinde Mücke (Vogelsbergkreis) |
Beteiligte Gemarkungen | Stadt Grünberg: Lardenbach, Stockhausen, Stockhäuser Hof, Weickartshain u. Gem. Mücke: Flensungen |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Das Flurbereinigungsverfahren Grünberg-Seenbach wird durch die Maßnahmenträger, die Stadt Grünberg und die Gemeinde Mücke, finanziert, soweit die Kosten durch deren Maßnahmen verursacht werden. Die Maßnahmenträger erhalten hierfür im Wege der Anteilsfinanzierung Fördermittel nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ vom 30. Juli 2008.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 07.12.2011 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 23.05.2013 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | entfällt |
Feststellung der Wertermittlung | 19.11.2015 |
Abfindungswunschtermin | November 2014 |
Abfindungsvereinbarung | Januar 2016 |
Allgemeiner Besitzübergang | 30.03.2016 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 21.11.2017 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 01.03.2018 |
Schlussfeststellung | 27.05.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg