Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1151
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 256 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 420 |
Anzahl der Flurstücke | alt: 1.203, neu: 683 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Haiger |
Beteiligte Gemarkungen | Fellerdilln, Offdilln |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 602.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Haiger übernommen.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 24.10.1998 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 17.06.2004 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 05.11.2007 |
Feststellung der Wertermittlung | 18.12.2008 |
Abfindungswunschtermin | 2009 |
Abfindungsvereinbarung | 2010 |
Allgemeiner Besitzübergang | 31.05.2010 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 29.07.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 31.01.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | III. Quartal 2017 |
Schlussfeststellung | 16.12.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg