Feld mit Bäumen am Rand, im Hintergrund eine Ortschaft

Haiger-Obere Dill

Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des Lahn-Dill-Kreises.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 256 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 420
Anzahl der Flurstücke alt: 1.203, neu: 683
Beteiligte Gemeinde/Stadt Haiger
Beteiligte Gemarkungen Fellerdilln, Offdilln

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 602.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Haiger übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • durch eine gezielte Bodenordnung Landnutzungskonflikte aufzulösen
  • eine langfristige Sicherung der Gewässer einschließlich der Uferbereiche durch Bereitstellung eines im Mittel 10 m breiten Schutzstreifens zu gewährleisten
  • einer zweckdienlichen Abgrenzung der Flächen mit ökologisch bedeutsamen Beständen zu realisieren -hierdurch sollen den negativen Auswirkungen der Brache, die infolge einer unterlassenen Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen eingetreten ist-, entgegengewirkt werden; aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sind diese Flächen zu sichern und entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen
  • das vorhandene Grabensystem nach den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen neu zu ordnen, eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten sowie die Löschung der bestehenden Wiesenbewässerungsrechte anzustreben
  • die in den Gemarkungen Offdilln und Fellerdilln genehmigten landschaftsökologischen und wasserbautechnischen Maßnahmen zu realisieren.
  • eine bessere Regulierung der Eigentumsverhältnisse im Flurbereinigungsverfahren zu ermöglichen. Hierbei werden einzelne, außerhalb der Dillaue liegenden Flurstücke durch Landankauf nach § 52 FlurbG erworben und zum Verfahren zugezogen. Mit diesen Tauschflächen kann dem Ziel des Verfahrens entsprochen werden.
  • Die Zuziehung der Waldparzellen im Bereich der Gemarkung Offdilln erfolgt aus vermessungstechnischen Gründen.
  • Die Zuziehung der zusammenhängenden Haubergsfläche in der Gemarkung Fellerdilln sowie der angrenzenden Landesstraße und weiteren Flurstücken ist durch den Neubau eines Rad-und Fußweges und der Erneuerung der Landesstraße zwischen Fellerdilln und Dillbrecht begründet. Bedingt durch den Bau des Rad- und Fußweges wird die Landesstraße in der Linienführung geändert. Durch verschiedene Austausche und entsprechender Bodenordnung kann im Rahmen des Verfahrens diese Ausbau- bzw. Neubaumaßnahme durch die Stadt Haiger, sowie das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Dillenburg umgesetzt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 24.10.1998
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 17.06.2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05.11.2007
Feststellung der Wertermittlung 18.12.2008
Abfindungswunschtermin 2009
Abfindungsvereinbarung 2010
Allgemeiner Besitzübergang 31.05.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 29.07.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 31.01.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher III. Quartal 2017
Schlussfeststellung 16.12.2019

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