Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Integralverfahren nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 936 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 550 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 6.300 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Haiger |
Beteiligte Gemarkungen | Oberroßbach |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten, etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 85 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Haiger übernommen.
In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 881.800 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren dient der Neuordnung des ländlichen Raumes nach den §§ 1, 37 FlurbG. Die Anordnung der Flurbereinigung erfolgte zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur der Landentwicklung.
Im Flurbereinigungsbeschluß und im Erläuterungsbericht zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan sind folgende Ziele aufgeführt:
- Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes, die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt z.Zt.ca. 500 m².
- Anpassung der Grundstücke an die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse moderner landwirtschaftlicher Betriebe.
- Die Ortslage von Oberroßbach ist aus landeskulturellen Gründen zum Verfahren zugezogen worden. Oberroßbach war von 1981 bis 1990 Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung.
- Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sollen beachtet und durch gezielte Maßnahmen gefördert werden.
- Die zusammenhängenden Waldflächen wurden aus vermessungstechnischen Gründen zum Verfahren zugezogen. Zur besseren Bewirtschaftung der privaten Waldflächen ist die Erschließung und Zusammenlegung beabsichtigt.
- Im Laufe des Verfahrens sind weitere Ziele hinzugekommen. So müssen dringend erforderliche Radwegeverbindungen im Roßbachtal geschaffen werden.
- Das marode Wirtschaftswegenetz muss von Grund auf erneuert werden.
- Dorferneuernde Maßnahmen für Freizeit und Erholung sind erforderlich.