Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 2129
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Gemeinde Hammersbach liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises und wird vom Krebsbach aus nordöstlicher in südwestliche Richtung durchquert. Die Landschaft ist leicht hügelig und überwiegend ackerbaulich geprägt.
Das Verfahren hat einen Nordteil in der Gemarkung Langen-Bergheim, sowie einen Südteil in der Gemarkung Marköbel. Beide Teile liegen am Krebsbach, welcher renaturiert werden soll.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 24 Hektar.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 24 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 50 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 122 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Gemeinde Hammersbach |
Beteiligte Gemarkungen |
Langen-Bergheim, Marköbel |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen, durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert, eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Flurbereinigungsbeschluss | 19.07.2013 |
1. Änderungsbeschluss | 25.08.2015 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 16.10.2013 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 12.12.2016 |
Feststellung der Wertermittlung | 05.02.2016 |
Abfindungswunschtermin | März 2016 |
Abfindungsvereinbarung | März - Juni 2017 |
Allgemeiner Besitzübergang | 07.07.2017 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 17.10.2018 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 13.12.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 08.04.2019 |
Schlussfeststellung |
26.07.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen