Bachlauf mit Büschen am Uferrand

Hammersbach-Krebsbach

Die Gemeinde Hammersbach liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Hammersbach liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises und wird vom Krebsbach aus nordöstlicher in südwestliche Richtung durchquert. Die Landschaft ist leicht hügelig und überwiegend ackerbaulich geprägt.
Das Verfahren hat einen Nordteil in der Gemarkung Langen-Bergheim, sowie einen Südteil in der Gemarkung Marköbel. Beide Teile liegen am Krebsbach, welcher renaturiert werden soll.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 24 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 24 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 50

Anzahl der Flurstücke

ca. 122

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Gemeinde Hammersbach

Beteiligte Gemarkungen

Langen-Bergheim, Marköbel

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen am Krebsbach zu schaffen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen, durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert, eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 19.07.2013
1. Änderungsbeschluss 25.08.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.10.2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12.12.2016
Feststellung der Wertermittlung 05.02.2016
Abfindungswunschtermin März 2016
Abfindungsvereinbarung März - Juni 2017
Allgemeiner Besitzübergang 07.07.2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 17.10.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes 13.12.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 08.04.2019
Schlussfeststellung

26.07.2019

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