Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 125 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 160 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | 1.078 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hattersheim am Main |
Beteiligte Gemarkungen | Okriftel, Hattersheim |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- Zersplitterten Grundbesitz (Realteilungsgebiet) zusammenzulegen, die Erschließung zu gewährleisten und die Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern.
- durch Maßnahmen der Bodenordnung (Neuordnung der Eigentums- und Besitzverhältnisse nach Maßgabe des Flurbereinigungsrechts) die Herstellung der im Flurbereinigungsgebiet vorgesehenen Anlagen des Regionalparks Rhein-Main zu ermöglichen,
- verschiedene, von der Stadt Hattersheim geplante Vorhaben, wie die Umsetzung der Biotopverbundplanung, zu realisieren.