Verfahrensgebiet
Die Gemeinde Heidenrod liegt im westlichen Hintertaunus nördlich des Taunushauptkamms und westlich der Aar, zwischen Koblenz und Wiesbaden, etwa auf halber Strecke zwischen Rhein und Lahn. Das Verfahrensgebiet umfasst weite Teile der Gemarkung Laufenselden rund um die Ortslage bis hin zu den Waldlagen. Aus südwestlicher in nordöstlicher Richtung verläuft der Dörsbach der eine naturnahe Entwicklung erfahren soll.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 544 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 270 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | 1337 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Heidenrod |
Beteiligte Gemarkungen | Laufenselden |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden. Für dieses Flurbereinigungsverfahren hat die Gemeinde Heidenrod die Übernahme der Eigenleistung in Aussicht gestellt, sodass voraussichtlich keine Kosten für die einzelnen Teilnehmer entstehen.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentliche Hand beteiligt sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche voraussichtlich mit einem Zuschusssatz von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Der Zuschusssatz kann um 5 Prozentpunkte erhöht werden, wenn das Verfahren der Umsetzung des in Aufstellung befindlichen SILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept mit räumlichem und thematischem Schwerpunkt) dient.
Ziele des Verfahrens
Folgende Zielsetzungen sollen mit dem Flurbereinigungsverfahren erreicht werden:
- Unterstützung der Ortsinnenentwicklung durch Maßnahmen der Bodenordnung und Dorferneuerung in der Ortslage, insbesondere bodenordnerische Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters
- Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und behutsame Agrarstrukturverbesserung z.B. durch Arrondierung des ländlichen Grundbesitzes unter Beachtung von Naturschutz und Landschaftspflege
- Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes, insbesondere Realisierung eines leistungsfähigen ländlichen Wegenetzes, dass auch eine landwirtschaftliche Umfahrung der Ortslage ermöglicht
- Unterstützung der naturnahen Entwicklung des Dörsbaches und somit auch Auflösung von Landnutzungskonflikten
- Teilweise Umsetzung von Maßnahmenideen aus dem SILEK im gesamten
Verfahrensgebiet mit den Themenfeldern
o Agrarstruktur und Bodenordnung
o Landschaftspflege und Naturschutz
o Tourismusentwicklung