Luftbild einer Straßenkreuzung

Herborn-Seelbach B 255

Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im Lahn-Dill-Kreis.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 216 ha
Anzahl der Eigentümer ca. 730
Anzahl der Flurstücke ca. 3.500
Beteiligte Gemeinde/Stadt Herborn
Beteiligte Gemarkungen Herbornseelbach, Burg

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Herborn übernommen.

In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.342.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 05.09.2005
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 02.03.2006
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 19.12.2008
Feststellung der Wertermittlung 02.12.2011
Abfindungswunschtermin Sommer 2012
Abfindungsvereinbarung 2013
Allgemeiner Besitzübergang 01.08.2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.03.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 24.11.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher IV. Quartal 2017
Schlussfeststellung 12.12.2018

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