Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 968
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensart | Integralverfahren nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 531 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 600 |
Anzahl der Flurstücke | alt: 3.200, neu: 1.245 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Herborn und Stadt Dillenburg |
Beteiligte Gemarkungen | Uckersdorf, Amdorf, Donsbach und Niederscheld |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 90 % (und von 50 % für Maßnahmen der Dorferneuerung) an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Herborn übernommen, so dass die Teilnehmer selbst keine Beiträge (§ 19 (1) FlurbG) zu den Flurbereinigungskosten zu zahlen haben.
In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.055.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Durch eine gezielte Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes sollen im Verfahren die unabdingbaren Voraussetzungen hierfür geschaffen werden (größere Parzellen, bessere Erschließung).
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 15.02.1990 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 28.02.1991 und 02.02.2004 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 19.03.2004 |
Feststellung der Wertermittlung | 30.11.2007 |
Abfindungswunschtermin | Sept.- Okt. 2007 |
Abfindungsvereinbarung | Febr. 2008 – Sept. 2009 |
Allgemeiner Besitzübergang | 06.12.2008 und 16.12.2009 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 18.09.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 14.06.2016 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 11.08.2016 |
Schlussfeststellung | 30.11.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg