Holzwegweiser mit mehreren Schildern in verschiedene Richtungen

Herborn-Uckersdorf

Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im Lahn-Dill-Kreis.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Integralverfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 531 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 600
Anzahl der Flurstücke alt: 3.200, neu: 1.245
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Herborn und Stadt Dillenburg
Beteiligte Gemarkungen Uckersdorf, Amdorf, Donsbach und Niederscheld

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 90 % (und von 50 % für Maßnahmen der Dorferneuerung) an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Herborn übernommen, so dass die Teilnehmer selbst keine Beiträge (§ 19 (1) FlurbG) zu den Flurbereinigungskosten zu zahlen haben.

In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.055.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern und um die allgemeine Landeskultur und Landentwicklung zu fördern. Das objektive Interesse der Beteiligten an einer Flurbereinigung mit dieser Zielsetzung ist gegeben.
  • Der ländliche Grundbesitz ist stark zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Die durchschnittlichen Grundstücksgrößen betragen etwa 5 ar. Die Gewannlängen liegen bei 40 – 70m und entsprechen nicht den heutigen Erfordernissen. Die Erschließung der einzelnen Gemarkungsteile ist unzureichend, da Erschließungswege tlw. und Einteilungs- bzw. Wendewege vollkommen fehlen. Eine Verbesserung dieser Verhältnisse zur Erleichterung von extensiven Wirtschaftsformen in der Landwirtschaft ist nur durch eine Flurbereinigung möglich.
  • Aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes ist eine Entflechtung der ökologisch wertvollen Landschaftsteile von den landwirtschaftlichen Bereichen anzustreben mit dem Ziel
    • die Bewirtschaftbarkeit der besseren landwirtschaftlichen Flächen zu erleichtern und
    • die ökologisch wertvollen und für den Artenschutz bedeutsamen Flächen zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.

Durch eine gezielte Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes sollen im Verfahren die unabdingbaren Voraussetzungen hierfür geschaffen werden (größere Parzellen, bessere Erschließung).

  • Im Hinblick auf den Fremdenverkehr und die Naherholung sollen typische Landschaftsbestandteile durch zweckmäßige Neuabgrenzung gesichert und die das Landschaftsbild störenden Elemente durch Pflegemaßnahmenlandschaftsverträglicher gestaltet werden.
  • In der Ortslage sind Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse einschließlich der Ortsausgänge und der geplanten Rad- und Gehwegverbindungen angezeigt. Zur Gebäude- und Flächengestaltung sind Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Die Zuziehung der Grundstücke im Ortsbering erfolgt abzugsfrei.
  • Die zusammenhängenden Waldflächen der politischen Gemeinde sollen aus vermessungstechnischen Gründen zur Vereinfachung der Grenzherstellung am Verfahren teilnehmen. Geringfügige Änderungen der Feld-Wald-Grenze sollen ermöglicht werden.
  • Die Einbeziehung der Grundstücke in Teilen der Gemarkung Amdorf ist durch den geplanten Ausbau der K 61 und der Anlage eines Rad- und Gehweges entlang der K 61 notwendig.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 15.02.1990
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 28.02.1991 und 02.02.2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 19.03.2004
Feststellung der Wertermittlung 30.11.2007
Abfindungswunschtermin Sept.- Okt. 2007
Abfindungsvereinbarung Febr. 2008 – Sept. 2009
Allgemeiner Besitzübergang 06.12.2008 und 16.12.2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 18.09.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 14.06.2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher 11.08.2016
Schlussfeststellung 30.11.2018

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