Bach, Ufer mit Schilf und Büschen bewachsen

Herbstein-Rixfeld

Das Verfahrensgebiet umfasst Teilbereiche der Gemarkung Rixfeld. Ein Schwerpunkt des Verfahrens ist die Renaturierung des Gewässers Alte Hasel.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 59 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 59 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 35
Anzahl der Flurstücke ca. 103
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Herbstein
Beteiligte Gemarkungen Rixfeld

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 112.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Herbstein übernommen.

Ziele des Verfahrens

Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens ist notwendig um:

  • Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes durchzuführen. Insbesondere soll die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferstreifen gefördert werden
  • Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen in Zone II des Wasserschutzgebietes durch Erwerb von Flächen durchzuführen
  • Landnutzungskonflikte landwirtschaftlicher Flächen aufzulösen
  • Den Grundbesitz neu zu ordnen, eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes zu erreichen und Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die verbleibenden landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999/2000
Anordnungsbeschluss 14.01.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 06.04.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 08.12.2000
Feststellung der Wertermittlung 23.11.2007
Abfindungswunschtermin 2007/2008
Abfindungsvereinbarung 2007/2008
Allgemeiner Besitzübergang 11.03.2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 18.07.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 30.09.2014
Berichtigung der öffentlichen Bücher 22.10.2014
Schlussfeststellung 12.12.2016

Schlagworte zum Thema