Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1893
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Verfahrensabgrenzung ist dem Beschluss und der Karte zum Beschluss zu entnehmen .
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 84 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 110 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 250 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Heusenstamm |
Beteiligte Gemarkungen | Heusenstamm |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 50.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Eigenleistung wird von der Stadt Heusenstamm übernommen.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die von der Stadt Heusenstamm geplante naturnahe Entwicklung des Baches Bieber zur Erfüllung der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der Bodenordnung zu ermöglichen.
Bestehende Landnutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und dem Gewässerschutz sollen minimiert bzw. aufgelöst werden. Entlang der Bieber soll der Grundbesitz neu geordnet werden.
Weitere Informationen sind der Präsentation zur Aufklärungsversammlung zu entnehmen.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 11.03.2010 |
Flurbereinigungsbeschluss | 16.06.2010 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 04.11.2010 |
Abfindungsvereinbarung | Frühjahr 2012 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 13.11.2012 |
Feststellung der Wertermittlung | 03.02.2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 13.Mai 2015 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 30.07.2015 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 03.08.2015 |
Schlussfeststellung | 24.02.2016 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim