Fachwerkhaus mit Torbogen

Hochheim II

Hochheim am Main ist eine Stadt im Main-Taunus-Kreis in Hessen und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und Mainz.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 454 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 380 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstückealter Bestand ca. 1.200, neuer Bestand ca. 700
Beteiligte Gemeinde/StadtHochheim, Wiesbaden, Flörsheim
Beteiligte GemarkungenHochheim, Kostheim, Wicker

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 60 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Bundesstraßenverwaltung, der Stadt Hochheim und der Stadt Wiesbaden übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 907.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. Der vom Unternehmensträger zu zahlende Anteil an den Ausführungskosten ist auf rund 716.000 € festgesetzt.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung Nord (B 40) entstehenden landeskulturellen Nachteile möglichst zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • die vom Straßenbauträger zur Verfügung gestellten Flächen in die Trasse zu verlegen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschlussx
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaftx
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplanx
Feststellung der Wertermittlungx
Abfindungswunschterminx
Abfindungsvereinbarungx
Vorläufige Besitzeinweisungx
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanesx
Eintritt des neuen Rechtszustandesx
Berichtigung der öffentlichen Bücherx
Schlussfeststellungx

Schlagworte zum Thema