Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1531
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsverfahren umfasst Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Hetschbach, Höchst und Mümling-Grumbach.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | 294 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 800 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1000 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Höchst im Odenwald |
Beteiligte Gemarkungen | Hetschbach, Höchst und Mümling-Grumbach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
In dem Verfahren Höchst B45 ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 239.000 € für die Ausführungskosten genehmigt worden. Die Kostenerstattung Dritter beträgt ca. 174.000 €.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss an den förderfähigen Ausführungskosten in Höhe von 38.000 €.
Die Ausführungskosten werden gefördert über
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | x |
Allgemeiner Besitzübergang | x |
Feststellung der Wertermittlung | x |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | x |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 13.12.2012 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | ab 12/2012 |
Schlussfeststellung | 04.09.2013 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim