Baustelle zwischen Weg und Bahngeleisen

Höchst - B45

Odenwaldkreis

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsverfahren umfasst Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Hetschbach, Höchst und Mümling-Grumbach.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 294 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 800
Anzahl der Flurstücke ca. 1000
Beteiligte Gemeinde/Stadt Höchst im Odenwald
Beteiligte Gemarkungen Hetschbach, Höchst und Mümling-Grumbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

In dem Verfahren Höchst B45 ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 239.000 € für die Ausführungskosten genehmigt worden. Die Kostenerstattung Dritter beträgt ca. 174.000 €.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss an den förderfähigen Ausführungskosten in Höhe von 38.000 €.

Die Ausführungskosten werden gefördert über

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

  • Der entstehende Landverlust soll in dem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, um damit eine existenzielle Gefährdung der von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Betriebe zu vermeiden.
  • Die entstehenden erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes und die Entstehung von unwirtschaftlich geformten Restflächen sollen durch die Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes vermieden werden.
  • Neben den Unternehmensbedingten Zielen sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der kommunalen Entwicklung und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durchgeführt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Allgemeiner Besitzübergang x
Feststellung der Wertermittlung x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes 13.12.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher ab 12/2012
Schlussfeststellung 04.09.2013

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