Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 198 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 120 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | 511 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hohenstein, Aarbergen |
Beteiligte Gemarkungen | Holzhausen, Michelbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Hohenstein übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 560.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Agrarstruktur und die naturnahe Entwicklung der örtlichen Gewässer (Michelbach und sein örtliches Gewässersystem) einschließlich der Hochwasservorsorge zu verbessern:
- Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Vergrößerung der Ackerschlaglängen und der Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes auf der Basis der wertgleichen Abfindung.
- Bauliche und bodenordnerische Maßnahmen an den örtlichen Gewässern zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustandes“.
- Ausweisung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Uferrandstreifens.