Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1297
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | 251 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 200 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 460 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Homberg (Efze) |
Beteiligte Gemarkungen | Homberg, Mardorf |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | 07.07.2000 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 25.09.2001 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 02.11.2005 |
Feststellung der Wertermittlung | 02.07.2009 |
Abfindungswunschtermin | 2009 |
Abfindungsvereinbarung | 2010 |
Allgemeiner Besitzübergang | 28.07.2010 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 13.03.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 20.04.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 05.07.2018 |
Schlussfeststellung | 25.08.2021 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)