Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 1390 ha. Davon sind 1161 ha Wald und 17 ha Gebäude- und Freifläche.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1390 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 170 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Hünfeld |
Beteiligte Gemarkungen | Dammersbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Durchführung von Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
- Durchführung notwendiger Maßnahmen der naturnahen Entwicklung, zur Verbesserung der Gewässergüte sowie zur Verbesserung der Ufersicherung der Fließgewässer
- Ausweisung von Hochwasserschutzmaßnahmen, insbesondere Schaffung von Retentionsräumen und Wasserrückhaltungen im Außenbereich
- Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Förderung der Erholung, der Landschaftspflege und des Naturschutzes
- Erhalt und Sicherung von Feuchtgebieten
- Überführung ökologisch wertvoller Flächen in öffentliches Eigentum