Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 187 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 187 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 70 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hünfeld |
Beteiligte Gemarkungen | Hünfeld |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sollen die im Folgenden genannten Maßnahmen der Landentwicklung durchgeführt, Landnutzungskonflikte aufgelöst und die erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes in bereits flurbereinigten Gemeinden durchgeführt werden:
- Durchführung von Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen durch Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten und Anpassung des Wegenetzes;
- Durchführung von notwendigen Maßnahmen der naturnahen Entwicklung, zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte sowie zur Verbesserung der Ufersicherung der Fließgewässer;
- Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes. Dabei sollen Feuchtgebiete erhalten und gesichert und ökologisch wertvolle Flächen möglichst in öffentliches Eigentum überführt werden.