gestufter Bachlauf

Hünfeld-Haune

Das Verfahrensgebiet liegt westlich der Ortslage der Kernstadt Hünfeld. Es handelt sich überwiegend um das Tal der Haune in der Gemarkung Hünfeld.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 187 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 187 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 70
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hünfeld
Beteiligte Gemarkungen Hünfeld

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sollen die im Folgenden genannten Maßnahmen der Landentwicklung durchgeführt, Landnutzungskonflikte aufgelöst und die erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes in bereits flurbereinigten Gemeinden durchgeführt werden:

  • Durchführung von Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen durch Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten und Anpassung des Wegenetzes;
  • Durchführung von notwendigen Maßnahmen der naturnahen Entwicklung, zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte sowie zur Verbesserung der Ufersicherung der Fließgewässer;
  • Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes. Dabei sollen Feuchtgebiete erhalten und gesichert und ökologisch wertvolle Flächen möglichst in öffentliches Eigentum überführt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2012
Anordnungsbeschluss 13.09.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.12.2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung entfällt (erfolgt mit Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes)
Abfindungswunschtermin 2019/2020
Abfindungsvereinbarung 2020
Allgemeiner Besitzübergang 14.09.2020
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Thomas Wagner
Telefon: +49(611) 535 - 1143
E-Mail: thomas.wagner@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Andrea Ebert
Telefon: +49(611) 535 - 1142
E-Mail: andrea.ebert@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hünfeld-Haune
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de 

Vorsitzender:
Herr Norbert Krimmel

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