Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet umfasst weite Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemarkung Ketternschwalbach sowie ein Flurstück der angrenzenden Gemarkung Limbach. Die Außengrenze des Verfahrensgebietes wird im Osten durch die Bundesstraße 417, im Süden durch die Gemarkungsgrenze zu Panrod und ansonsten durch die natürliche Waldrandgrenze gebildet. Die Innengrenze trennt das Verfahrensgebiet von der Ortslage Ketternschwalbach. Das Gebiet wird durch den Palmbach durchlaufen.
Die umliegenden Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die involvierten Grundstücke werden im Flurbereinigungsbeschluss einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 385 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 154 Eigentumsverhältnisse |
Anzahl der Flurstücke | ca. 700 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hünstetten |
Beteiligte Gemarkungen | Ketternschwalbach, Limbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird durchgeführt, um
- den lokalen Hochwasserschutz zu verbessern
- ein den modernen landwirtschaftlichen Strukturen gerecht werdendes Wege- und Gewässernetz zu schaffen
- Bewirtschaftungsschläge behutsam zu vergrößern
- zerstreut liegenden Grundbesitz zu arrondieren
- Maßnahmen zur Verhinderung von Erosion durchzuführen
- Landnutzungskonflikte aufzulösen
- Biotopvernetzungen in der Feldlage zu schaffen