Blick über Acker auf hügelige Landschaft

Kalbach L3206

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Mittel- und Niederkalbach.

Lesedauer:4 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 140 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 140 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 71
Anzahl der Flurstücke 189 Alter Bestand
Beteiligte Gemeinde/Stadt Kalbach
Beteiligte Gemarkungen Mittelkalbach, Niederkalbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen,
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden bzw. zu beseitigen,
  • weitere agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2003
Anordnungsbeschluss 08.07.2003
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 08.10.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 04.08.2010
Abfindungswunschtermin 2010/2011
Abfindungsvereinbarung 2010/2011
Allgemeiner Besitzübergang 21.07.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 16.10.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 31.12.2014
Berichtigung der öffentlichen Bücher 11.05.2015
Schlussfeststellung 21.12.2021

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