Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 827
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 891 ha |
Anzahl der Eigentümer | ca. 350 |
Anzahl der Flurstücke | alt ca. 1.300, neu 962 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Amöneburg, Kirchhain |
Beteiligte Gemarkungen | Kirchhain, Großseelheim, Niederwald, Amöneburg, Kleinseelheim, Schönbach |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 78 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Kirchhain übernommen.
In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3.525.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 26.10.1982 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 07.06.1984 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 23.09.1996 |
Feststellung der Wertermittlung | 13.02.2003 |
Abfindungswunschtermin | 1. Quartal 2003 |
Abfindungsvereinbarung | 2003-2004 |
Allgemeiner Besitzübergang | 05.07.2005 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 23.02.2011 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 26.08.2016 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | I. Quartal 2017 |
Schlussfeststellung | 12.12.2017 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg