Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 863
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Ortslage einbezogen (ja/nein/tlw.) | ja |
Verfahrensgröße | 314 ha |
Anzahl der Beteiligten | 199 |
Anzahl der Flurstücke | 619 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Kirchheim, Neuenstein |
Beteiligte Gemarkungen | Obergeis, Reckerode, Kirchheim |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. den Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Ausnahme: Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger (hier: Deutsche Bahn AG) ersetzen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten.*
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv; Stand: 2. Änderung) mit einem Volumen von 1.030.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.
*Die Höhe des Zuschusses variiert pro Verfahren. Genaueres ist in den Finanzierungsrichtlinien zu finden.
Landbereitstellung für die Schnellbahnstrecke Hannover-Würzburg. Weitere Ziele:
siehe Flurbereinigungsbeschluss und Änderungsbeschlüsse
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | 29.05.1984 |
1. Änderungsbeschluss | 22.06.1995 |
2. Änderungsbeschluss | 23.04.1996 |
3. Änderungsbeschluss | 24.10.2002 |
4. Änderungsbeschluss | 21.03.2014 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 13.08.1984 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 17.06.1993 |
Feststellung der Wertermittlung | 30.11.2004 |
Abfindungswunschtermin | 2006 |
Abfindungsvereinbarung | 2007 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 05.07.2007 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 28.04.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 01.08.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 21.09.2017 |
Schlussfeststellung | 12.11.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)