Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 2011
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Gebietsübersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren.
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 38 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 40 |
Anzahl der Flurstücke | alt: 73, neu: 51 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Waldsolms |
Beteiligte Gemarkungen | Kröffelbach und Kraftsolms |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
In den Jahren 2009 und 2010 wurden in der Gemeinde Waldsolms im Rahmen eines „SILEK“ (dies steht für: Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) mit räumlichem und thematischen Schwerpunkt) Vorschläge für die verschiedenen Bereiche der Gemeinde Waldsolms erarbeitet.
Hiermit wurde im Vorfeld eines Verfahrens nach dem FlurbG, integrierte ländliche Entwicklungs-Konzepte (ILEK) erstellt, die problemorientiert auf räumliche und thematische Schwerpunkte beschränkt sind.
Sie stellen damit förderfähige Vorplanungen im Sinne des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAKG) dar. Auf dieser Grundlage beteiligen sich die öffentlichen Hände mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Die verbleibenden Kosten in Höhe von 20% werden von der Gemeine Waldsolms und einem Landwirt getragen.
Das Flurbereinigungsverfahren Kröffelbach Solmsbach soll:
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 24.04.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 27.08.2013 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | Bekanntgabe mit Flurbereinigungsplan |
Feststellung der Wertermittlung | Bekanntgabe mit Flurbereinigungsplan |
Abfindungswunschtermin | Juni 2014 |
Abfindungsvereinbarung | Juni/Juli 2015 |
Allgemeiner Besitzübergang | 19.08.2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans | 12.07.2017 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 30.09.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | IV. Quartal 2017 |
Schlussfeststellung | 27.05.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg