Zwecke und Ziele des Verfahrens
Die Zwecke des Flurbereinigungsverfahrens sind ganz allgemein die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der Landeskultur und die Förderung der Landentwicklung.
Eines der Ziele ist die Verbesserung der Eigentums-, Agrar- und Forststruktur; sie erfolgt durch die Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken und Wirtschaftseinheiten und durch die Optimierung der Wegeinfrastruktur. Weitere Ziele sind die Verbesserung des ökologischen Zustands des Kleebachs und seiner Zuflüsse sowie der Erhalt und die Förderung von Arten und Lebensräumen. Die einzelnen Maßnahmen dienen in Synergie nicht nur dem Erhalt der Biodiversität, sondern auch dem Klimaschutz und der Klimaanpassung. Dabei spielt der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser eine entscheidende Rolle. Daneben dient das Verfahren der Förderung des ländlichen Raums als Freizeit- und Naherholungslandschaft.