Blick über eine Wiese, im Hintergrund Häuser und Bäume

Lauterbach-Allmenrod

Das Verfahrensgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Allmenrod. Die Ortslage ist in das Flurbereinigungs-Verfahrensgebiet einbezogen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 779 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 779 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 179
Anzahl der Flurstücke ca. 990
Beteiligte Gemeinde/Stadt Lauterbach
Beteiligte Gemarkungen Allmenrod, Sickendorf

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.551.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Lauterbach übernommen.

Ziele des Verfahrens

Die Gründe für die Einleitung des Verfahrens und die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung des Verfahrensgebietes waren:

  • Arrondierung der Eigentumsflächen, in Verbindung mit Pachtflächen, zu größeren Wirtschaftseinheiten und damit zur Erreichung von Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe.
  • Anpassung des Wegenetzes an die neuen Bewirtschaftungsweisen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der außerlandwirtschaftlichen Bedeutung als Rad- und Wanderwege.
  • Neuanlage und Instandsetzung von Wegeseitengräben zum Schutz der Wege und zur schadlosen Ableitung von Oberflächenwasser.
  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung und zur nachhaltigen Verbesserung der ökologischen Funktion der Fließgewässer (Uferrandstreifen).
  • Vorhandene Landschaftsstrukturen werden gesichert und durch Ergänzungspflanzungen zur Vernetzung gebracht.
  • Durch Bodenverbesserungsmaßnahmen soll die Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Fläche erhalten und gesichert werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1990
Anordnungsbeschluss 18.02.1991
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 01.04.1993
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 28.07.1999
Feststellung der Wertermittlung 27.11.2006
Abfindungswunschtermin 2007
Abfindungsvereinbarung 2007
Allgemeiner Besitzübergang 17.07.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 27.06.2013
Eintritt des neuen Rechtszustandes 28.01.2015
Berichtigung der öffentlichen Bücher 16.03.2015
Schlussfeststellung 23.08.2019

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