Blick über Wiese zu einem Dorf

Lauterbach-Frischborn

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Frischborn mit Ausnahme der Ortslage sowie Teile der Gemarkungen Rixfeld und Lauterbach.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 1613 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1613 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 265
Anzahl der Flurstücke ca. 1419
Beteiligte Gemeinde/Stadt Lauterbach
Beteiligte Gemarkungen Frischborn, Rixfeld

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.026.393 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Lauterbach übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen und Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
  • Durch die Bodenordnung und die damit verbundene Neuvermessung sollen vor allem im Bereich des Gemarkungsteils Eisenbach die Eigentumsverhältnisse zwischen der Stadt Lauterbach und dem Gutsbesitzer geregelt werden
  • Das Wegenetz soll den Anforderungen der neuzeitlichen Bewirtschaftungsweisen angepasst werden.
  • Bei den erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse ist deren ökologische Funktion zu berücksichtigen und das natürliche Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
  • Ausweisung von Uferrandstreifen an den im Verfahrensgebiet vorhandenen Gewässern.
  • Berücksichtigung vorhandener Landschaftsstrukturen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1990
Anordnungsbeschluss 21.01.1991
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 28.10.1991
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 15.12.1998
Feststellung der Wertermittlung 01.02.2010
Abfindungswunschtermin 2009/2010
Abfindungsvereinbarung 2010
Allgemeiner Besitzübergang 11.07.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 20.08.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06.11.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 18.12.2018
Schlussfeststellung 30.08.2022

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