Holzbank und Baum vor einem Fachwerkhaus

Lautertal-Hörgenau

Vogelsbergkreis

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 492 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 492 ha
Anzahl der Beteiligten 131
Anzahl der Flurstücke ca. 481
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Lautertal
Beteiligte Gemarkungen Hörgenau, Engelrod, Dirlammen, Eichenrod, Hopfmannsfeld

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren werden die entstehenden Ausführungskosten vom Träger der Maßnahme, dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Schotten übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Flächenbereitstellung für den Träger des Unternehmens.
  • Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur.
  • Auflösung von Landnutzungskonflikten.
  • Durch Neuordnung des Grundbesitzes soll eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes erreicht und Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht werden.
  • Das Wegenetz soll den Anforderungen der neuzeitlichen Bewirtschaftungsweisen angepasst werden. Die stark beanspruchten Hauptwirtschaftswege sind so auszubauen, dass eine hohe Tragfähigkeit und gute Befahrbarkeit ganzjährig gewährleistet ist. Die außerlandwirtschaftliche Bedeutung der Wege, vor allem als Rad- und Wandwege, ist zu berücksichtigen.
  • Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes sind durchzuführen. Insbesondere soll die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer gefördert werden.
  • Ausführung land- und kulturbautechnischer sowie bodenverbessernder Maßnahmen (Meliorationskalkung, Weideeinzäunung etc.)

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1990
Anordnungsbeschluss 04.10.1990
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 26.08.1991
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 18.04.1996
Feststellung der Wertermittlung 07.06.2005
Abfindungswunschtermin 2006/2007
Abfindungsvereinbarung 2006/2007
Allgemeiner Besitzübergang 20.11.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.11.2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 31.12.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 28.10.2014
Schlussfeststellung 08.12.2016

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