Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1357
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren.
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 207 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 273 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke | ca. 463 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Lich, Hungen |
Beteiligte Gemarkungen | Bettenhausen, Langsdorf, Hungen |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 682.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden; hiervon werden rd. 413.000;- € vom Unternehmensträger (BRD, vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Schotten) gedeckt.
Die Eigenleistung (41 %) wird von der Stadt Lich übernommen.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 22.05.2001 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 27.09.2001 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 21.12.2010 |
Feststellung der Wertermittlung | 06.02.2012 |
Abfindungswunschtermin | November 2011 |
Abfindungsvereinbarung | Januar - Mai 2012 |
Allgemeiner Besitzübergang | 17.07.2012 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 21.09.2015 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 23.11.2015 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | IV. Quartal 2016 |
Schlussfeststellung | 12.12.2017 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg