Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
KF 332
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das in Nordhessen an der Wichte gelegene Dorf Licherode gehört zur Gemeinde Alheim im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und liegt ca. 35 km südlich von Kassel. Die mittlere Höhe beträgt 315 m NHN und die Einwohnerzahl wird mit 140 Personen beziffert. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Gesamtfläche von 1481 ha. Dabei entfallen auf die Gemarkung Licherode 1407 ha, Teile der Gemarkung Rengshausen (Gemeinde Knüllwald) sind mit 74 ha an der Flurbereinigung Licherode beteiligt. Der Anteil der Waldflächen schlägt mit 1195 ha zu Buche und nimmt somit den größten Teil der Flurbereinigungsfläche in Anspruch. Auch die gesamte Ortslage wurde zum Verfahren hinzugezogen.
Das Verfahrensgebiet ist - typisch für die hessische Mittelgebirgslandschaft - vornehmlich von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt, wobei die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht.
Die Kreisstraße K 66 verbindet den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit dem Schwalm- Eder-Kreis und führt von Oberellenbach durch Licherode nach Wichte. Im westlichen Bereich wird das Verfahrensgebiet durch die ICE-Schnellfahrstrecke Hannover- Würzburg mit dreigleisigem Überholbahnhof durchschnitten.
Der Schalkenbergtunnel der ICE-Schnellfahrstrecke liegt im südwestlichen Teil des Verfahrensgebiets. Ortskern und Feldflur von Licherode sind von Wald umschlossen.
Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms entstand in Licherode das Ökologische Schullandheim mit Umweltbildungszentrum. Licherode gewann in der Folge den „Europäischen Dorferneuerungspreis“ (1996) sowie den Preis „Dorf 2000“ im Jahr 2002. Der „Europäische Dorferneuerungspreis“ und das Ökologische Schullandheim waren Bestandteil des EXPO-Projektes „Dorf 2000“.
Das Zusammenwirken von Flurbereinigung und Dorferneuerung hatte durch seine positiven Synergien seinen Anteil daran.
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | 1.481 ha, davon 1.195 ha Wald |
Anzahl der Beteiligten | ca. 130 |
Anzahl der Flurstücke | 790 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinden Knüllwald, Alheim |
Beteiligte Gemarkungen | Rengshausen, Licherode |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen. Dem Träger des Unternehmens (Deutsche Bahn) wird davon ein Anteil, die sogenannte Verfahrenskostenpauschale, auferlegt.
Diese bemisst sich nach der Größe der betroffenen Verfahrensfläche.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserungen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligten sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen an den förderfähigen Ausführungskosten mit einem Zuschuss von durchschnittlich 82%.
Die Deutsche Bahn - als Unternehmensträger - hatte dabei jedoch der TG die Kosten für diejenigen Maßnahmen ohne Zuschuss vollständig zu ersetzen, die durch das Bahnbau - Vorhaben verursacht worden sind.
Die danach verbliebene Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wurde durch die Gemeinde Alheim übernommen. Durch diese Schuldübernahme hatten die Teilnehmer keine Beiträge zu leisten.
Das Flurbereinigungsverfahren Licherode wurde ursprünglich nach § 1 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz) im Jahr 1970 eingeleitet. Der zersplitterte und zum Teil unwirtschaftlich geformte Grundbesitz und das unzureichende Wegenetz sollte im Rahmen des „Entwicklungsvorhabens Knüll“ nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen neu geordnet werden. Die Einbeziehung der Ortslage war aus landeskulturellen Gründen zweckmäßig, der Wald wurde u.a. aus vermessungstechnischen Gründen und der Möglichkeit zur Durchführung verschiedener Austausche zwischen Feld- und Waldlage zum Flurbereinigungsgebiet hinzugezogen.
Durch den Neubau der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg wurde das Flurbereinigungsverfahren Licherode mit Beschluss vom 23.01.1985 auf ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG umgestellt. Gründe hierfür waren die mit dem Neubau der Schnellfahrstrecke einhergehende Inanspruchnahme von ländlichen Grundstücken im Umfang von ca. 20 ha und die Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern. Darüber hinaus sollten im Rahmen des Verfahrens die durch den Eisenbahnbau entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden bzw. beseitigt werden.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss |
30.11.1970 |
1. Änderungsbeschluss | 15.11.1979 |
2. Änderungsbeschluss | 10.07.1987 |
3. Änderungsbeschluss | 02.04.2007 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 11.09.1975 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 12.08.1991 |
Feststellung der Wertermittlung | 13.04.2004 |
Abfindungswunschtermin | 2005 |
Abfindungsvereinbarung | 2006 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 05.07.2006 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 14.06.2010 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 29.12.2010 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 16.03.2017 |
Schlussfeststellung | 26.06.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)