See mit Büschen

Lorsch-Weschnitzinsel

Die Weschnitzinsel liegt im Südosten von Lorsch, zwischen Neuer Weschnitz und einem Damm des Hochwasser-Rückhaltebeckens.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 189 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 189 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 110
Anzahl der Flurstücke ca. 210
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Lorsch
Beteiligte Gemarkungen Lorsch

Finanzierung

Sämtliche Kosten werden durch den Träger des Verfahrens, dem Land Hessen, endvertreten durch das Regierungspräsidium in Darmstadt –Obere Naturschutzbehörde- mit Sitz in Darmstadt, getragen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:

  • Beseitigung der durch die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen entstehenden Nutzungskonflikte durch Neuordnung der Eigentums- und Pachtflächen.
  • Auch in dem Gebiet, in dem keine Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, sollen die Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass größere Bewirtschaftungsflächen entstehen.

Weitere Informationen zum Verfahren

Mit Schreiben vom 16.07.2014 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens zur Neuordnung der Grundstücke im Zusammenhang mit der geplanten Renaturierungsmaßnahme „Weschnitzinsel von Lorsch“ beantragt.

Die Hessische Landesregierung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im Bereich der Weschnitzinsel in der Gemarkung Lorsch, die Weschnitz zu renaturieren. Die Maßnahme liegt außerdem im Bereich des FFH-Gebietes und in dem Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel“ mit seiner überragenden Bedeutung für die Vogelwelt. Mit der Renaturierung soll die Bedeutung weiter aufgewertet werden.

Am 18.11.2014 wurde das Flurbereinigungsverfahren Lorsch-Weschnitzinsel angeordnet.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

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