Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 2234
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 189 ha.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 189 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 110 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 210 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Lorsch |
Beteiligte Gemarkungen | Lorsch |
Sämtliche Kosten werden durch den Träger des Verfahrens, dem Land Hessen, endvertreten durch das Regierungspräsidium in Darmstadt –Obere Naturschutzbehörde- mit Sitz in Darmstadt, getragen.
Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:
Mit Schreiben vom 16.07.2014 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens zur Neuordnung der Grundstücke im Zusammenhang mit der geplanten Renaturierungsmaßnahme „Weschnitzinsel von Lorsch“ beantragt.
Die Hessische Landesregierung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im Bereich der Weschnitzinsel in der Gemarkung Lorsch, die Weschnitz zu renaturieren. Die Maßnahme liegt außerdem im Bereich des FFH-Gebietes und in dem Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel“ mit seiner überragenden Bedeutung für die Vogelwelt. Mit der Renaturierung soll die Bedeutung weiter aufgewertet werden.
Am 18.11.2014 wurde das Flurbereinigungsverfahren Lorsch-Weschnitzinsel angeordnet.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim