Autobahn, rechts davon Gewerbegebiet, im Hintergrund links ein Windrad

Malsfeld-Ostheim-Ost

Malsfeld ist eine Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 23 ha
Anzahl der Beteiligten17 Eigentümer (18 Ordnungsnummern)
Anzahl der Flurstücke57
Beteiligte Gemeinde/StadtGemeinde Malsfeld
Beteiligte GemarkungenOstheim, Dagobertshausen

Finanzierung

Die Kosten von Flurbereinigungsverfahren gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc). Diese Kosten trägt das Land Hessen im Regelfall in voller Höhe. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger den von ihm verursachten Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung der neuen Grundstücke oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger der Teilnehmergemeinschaft den Anteil an den Ausführungskosten zu erstatten, der durch das Unternehmen verursacht worden ist.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschusssatz von 55 bis zu 75 % an den zuwendungsfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen und einer Förderung der Europäischen Union (EU) zusammen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt,

  • um den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
  • um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen zu vermeiden bzw. zu mindern.

Die Gründe können dem Flurbereinigungsbeschluss bzw. den Änderungsbeschlüssen entnommen werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationenx
Flurbereinigungsbeschluss06.12.2004
20.08.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft18.07.1985
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan16.11.2015
Feststellung der Wertermittlung10.12.2008
Abschluss der Abfindungsverhandlungen10.05.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes04.10.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes20.11.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher08.02.2018
Schlussfeststellung26.04.2018

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