Autobahn, rechts davon Gewerbegebiet, im Hintergrund links ein Windrad

Malsfeld-Ostheim-Ost

Malsfeld ist eine Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 23 ha
Anzahl der Beteiligten 17 Eigentümer (18 Ordnungsnummern)
Anzahl der Flurstücke 57
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Malsfeld
Beteiligte Gemarkungen Ostheim, Dagobertshausen

Finanzierung

Die Kosten von Flurbereinigungsverfahren gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc). Diese Kosten trägt das Land Hessen im Regelfall in voller Höhe. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger den von ihm verursachten Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung der neuen Grundstücke oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger der Teilnehmergemeinschaft den Anteil an den Ausführungskosten zu erstatten, der durch das Unternehmen verursacht worden ist.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschusssatz von 55 bis zu 75 % an den zuwendungsfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen und einer Förderung der Europäischen Union (EU) zusammen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt,

  • um den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
  • um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen zu vermeiden bzw. zu mindern.

Die Gründe können dem Flurbereinigungsbeschluss bzw. den Änderungsbeschlüssen entnommen werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss

06.12.2004
20.08.2015

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 18.07.1985
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 16.11.2015
Feststellung der Wertermittlung 10.12.2008
Abschluss der Abfindungsverhandlungen 10.05.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.10.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 20.11.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 08.02.2018
Schlussfeststellung 26.04.2018

Schlagworte zum Thema