Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 110 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 100 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 210 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Langgöns, Stadt Butzbach |
Beteiligte Gemarkungen | Oberkleen, Ebersgöns |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Teilnehmergemeinschaft trägt den nicht förderfähigen Anteil an Ausführungskosten für die in ihrem Interesse oder auf ihre Anregung geplanten Maßnahmen. Die Kostenübernahme hierfür liegt von den Gemeinden Langgöns und Butzbach bereits vor. Auf die Beteiligten kommen für die geplanten Vorhaben somit keine Kosten zu.
Ziele des Verfahrens
- Bereitstellung, der im Rahmen des Programms „Naturnahe Gewässer“ geförderten Flächen, Ausweisung eines beidseitigen Uferrandstreifens am Kleebach.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eigentumsstruktur.
- Minimierung der landeskulturellen Nachteile für die Landwirtschaft und Auflösung von Landnutzungskonflikten.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, hier durch die Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken.