Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsverfahren Mossautal – Ober-Mossau wurde auf Antrag der Gemeinde Mossautal vom 23.11.1984 durch Beschluss des Amtes für Landwirtschaft und Landentwicklung – Flurbereinigungsbehörde (jetzt Amt für Bodenmanagement Heppenheim – Flurbereinigungsbehörde) vom 30.01.1986 gem. § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren für die Gemarkung Ober-Mossau angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Das Verfahrensgebiet hat nach zwei Änderungsbeschlüssen aktuell eine Fläche von rd. 1272 ha, davon sind ca. 849 ha Wald. Die Grenzen der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind auf den Gebietskarten, die Anlagen zu den Beschlüssen sind, mit einem grünen bzw. orangefarbenen Streifen kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1273 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 700 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1050 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Mossautal, Gemeinde Reichelsheim |
Beteiligte Gemarkungen |
Ober-Mossau, Unter-Mossau, Unter-Ostern (zu Reichelsheim) |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft an diesen Kosten beträgt somit 20 %.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Im Verfahren Mossautal – Ober-Mossau ist die 1. Änderung zum Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 3.260.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Gemeinde Mossautal hat Ausführungskosten (Anteile bei Maßnahmen auch im Eigeninteresse) in Höhe von rd. 45.000,- € zu tragen (weitere Kostenübernahmen Dritter ca. 6.000,- €). Die verbleibenden rd. 3.210.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst.
Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird anteilig von der Gemeinde Mossautal übernommen.
Ziele des Verfahrens
Um auch in der Gemarkung Ober-Mossau die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu sichern und somit die Pflege der Landschaft dauerhaft zu gewährleisten, wurden in den 70er und 80er Jahre durch den Wasser- und Bodenverband „Grünlandregion hess. Odenwald“ Wegebaumaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens sollen die Vermessung dieser Wege und die Überführung ins Eigentum der Gemeinde erfolgen.
Ebenso sollen die entstandenen landeskulturellen Nachteile beseitigt werden
Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die unter Wahrung der Eigenart und Vielfalt von Natur und Landschaft die Grundausstattung des Teilraumes im Interesse von Land- und Forstwirtschaft, sowie der Naherholung und des Fremdenverkehrs nachhaltig verbessern.