Befestigter Waldweg, biegt rechts ab

Neckarsteinach-Grein

Die Vierburgenstadt Neckarsteinach liegt am Neckar im südlichsten Teil Hessens.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Neckarsteinach bildet mit seinem Stadtgebiet den südlichsten Teil Hessens. Es liegt am rechten Flussufer des Neckars, ca. 14 km flussaufwärts östlich von Heidelberg entfernt.
Durch die Gebietsreform erfolgte 1971 die Eingliederung der Gemeinde Grein zur Stadt Neckarsteinach.
Das Flurbereinigungsgebiet grenzt im Westen an Baden-Württemberg, im Süden an die Gemarkung Neckarsteinach und im Osten an die Stadt Hirschhorn.
Grein ( 350 m ü. NN ) liegt auf den Höhen des Odenwaldes und ist anerkannte Höhengemeinde. Nach dem Regionalen Raumordnungsplan ist Neckarsteinach - Grein als Gemeindetyp der Wohngemeinde zuzuordnen.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Grein.
Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 380 ha. Hierbei sind ca. 306 ha Wald enthalten. Neckarsteinach - Grein gehört zur Planungsregion Südhessen.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 24.03.1995 angeordnet. Die letzte Änderung des Verfahrensgebietes erfolgte durch den 4. Änderungsbeschluss vom 22.09.2003.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 380 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 250
Anzahl der Flurstücke ca. 500
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Neckarsteinach
Beteiligte Gemarkungen Grein, Darsberg, Neckarsteinach, Michelbuch

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 631.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Im Waldgebiet der Gemarkung Grein besteht hinsichtlich der Besitzstände eine typische Gemengelage. Kein Waldbesitzer hat größere zusammenhängende Waldflächen, so dass der Bestand nicht oder nur minimal bewirtschaftet werden kann. Die Waldparzellen sind teilweise nur 5 m breit und 300 m lang.
Die Erschließung der Waldflächen ist mangelhaft bzw. fehlt in weiten Teilen gänzlich. Die vorhandenen Wege, z. T. auf Privateigentum verlaufend, haben eine Breite von ca. 2,5 m.
Ortsausgänge in den Wald sind keine vorhanden oder sind aufgrund der Enge in der Ortslage nur für kleine Fahrzeuge nutzbar. Die Holzabfuhr durch LKW`s ist aus der Gemengelage nicht möglich.
Zur Abgrenzung der Feld- und Waldgrenze und zur einfacheren Durchführung des Verfahrens wurde die Zuziehung der Feld- und Ortslage erforderlich.
In der Feldlage ist die vorhandene Erschließung vollkommen ausreichend.
Änderungen bzw. Ergänzungen am Wegenetz sind nicht erforderlich.

Ziele des Verfahrens sind:

  • Erschließung der Waldflächen
  • Gewährleistung der Holzabfuhr durch LKW`s
  • Bodenordnung ( Neuordnung des Grundbesitzes )
  • Maßnahmen der Landschaftsgestaltung ( Freilegung des Tales „Die Viehgrundwiesen“ )
  • Verbesserung und Sicherung der vielfältigen Funktionen des Waldes entsprechend dem Hess. Forstgesetz

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 24.03.1995
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Allgemeiner Besitzübergang x
Feststellung der Wertermittlung x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung 29.12.2014

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