Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 807
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Ortslage einbezogen | ja |
Verfahrensgröße | 1159 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 420 |
Anzahl der Flurstücke | 2557 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Neuenstein |
Beteiligte Gemarkungen | Aua, Gittersdorf, Obergeis, Untergeis, Raboldshausen |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.*
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist die 2. Änderung des Ausführungsplanes und Kostenvoranschlages (ApKv) mit einem Volumen von 2.260.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Neuenstein und der Jagdgenossenschaft übernommen.
*Die Höhe des Zuschusses variiert pro Verfahren. Genaueres ist in den Finanzierungsrichtlinien zu finden.
Landbereitstellung für die Schnellbahnstrecke Hannover-Würzburg. Weitere Ziele:
siehe Flurbereinigungsbeschluss und Änderungsbeschlüsse.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | 29.05.1984 |
1. Änderungsbeschluss | 19.02.1985 |
2. Änderungsbeschluss | 27.03.1986 |
3. Änderungsbeschluss | 01.11.1993 |
4. Änderungsbeschluss | 22.06.1995 |
5. Änderungsbeschluss | 30.01.2003 |
6. Änderungsbeschluss | 01.11.2005 |
7. Änderungsbeschluss | 05.02.2007 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 10.12.1984 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 17.06.1996 |
1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 12.06.2003 |
Feststellung der Wertermittlung | 21.11.2005 |
Abfindungswunschtermin | 2006 |
Abfindungsvereinbarung | 2006 / 2007 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 05.07.2007 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 26.11.2015 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 29.06.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 04.09.2017 |
Schlussfeststellung | 23.08.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)