Blick auf Autobahnbrücke

Neuhof-Süd-A 66

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile der Gemarkung Neuhof südlich von Neuhof.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 579 ha.

Verfahrensdaten

VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 579 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 157
Anzahl der Flurstücke752 Alter Bestand
Beteiligte Gemeinde/StadtNeuhof
Beteiligte GemarkungenNeuhof

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen,
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden bzw. zu beseitigen,
  • weitere agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2002
Anordnungsbeschluss 20.11.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.03.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Kai Witte
Telefon: +49(611) 535 - 1159
E-Mail: kai.witte@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Enrico Schubert
Telefon: +49(611) 535 - 1147
E-Mail: enrico.schubert@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Neuhof-Süd - A 66
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Willi Krah

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