Befestigter Weg durch hügelige Landschaft mit Wiesen und Bäumen

Nidda - Eichelsdorf Uferrandstreifen

Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft. Die Gemarkung Eichelsdorf wird von der Nidda aus Nordost nach Südwest durchquert. Außerdem fließt hier der Eichelbach aus Osten, der im Ortskern in die Nidda mündet.
Das Verfahren beinhaltet nur Teile der Gemarkung Eichelsdorf ohne die Ortslage. Es erstreckt sich auf die unmittelbar an die Nidda und den Eichelbach angrenzenden Flächen sowie auf die für den Tausch vorgesehenen einzelnen Grundstücke.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 129 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 91 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 129 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 133

Anzahl der Flurstücke

ca. 437

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Nidda

Beteiligte Gemarkungen

Eichelsdorf

Finanzierung

Die hierfür erforderlichen Verfahrens- und Ausführungskostenanteile fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last (§ 105 Flurbereinigungsgesetz).
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Ökogutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Ziele des Verfahrens

Zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Sicherung und Verbesserung des Naturhaushalts ist in dem als Grundverfahren bezeichneten Flurbereinigungsverfahren Nidda-Eichelsdorf (F 984) die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Nidda und des Eichelbaches mit dem Ziel der Entwicklung naturnaher Gewässer vorgesehen.
Zur Verbesserung der Produktions-und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft soll im Einstaubereich des vom Wasserverband Nidda bereits errichteten Wasserrückhaltebeckens am Eichelbach erreicht werden, dass den betroffenen Grundeigentümern zur Aufrechterhaltung ihrer Nutzungsinteressen Ersatzflächen bereitgestellt werden.
Um die bodenordnerische Umsetzung der Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, werden Teile des bestehenden Flurbereinigungsverfahrens Nidda-Eichelsdorf F 984 auf Antrag der unteren Naturschutzbehörde als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren fortgeführt. 

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss ( Verfahren nach §1 ) 26.08.1991
Fortführungsbeschluss 01.03.2011
1. Änderungsbeschluss 18.03.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.04.2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 08.12.2016
Abfindungswunschtermin 2010
Abfindungsvereinbarung 2011
Allgemeiner Besitzübergang 08.08.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10.11.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06.04.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

23.02.2018

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