Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Z 1953
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft. Die Gemarkung Eichelsdorf wird von der Nidda aus Nordost nach Südwest durchquert. Außerdem fließt hier der Eichelbach aus Osten, der im Ortskern in die Nidda mündet.
Das Verfahren beinhaltet nur Teile der Gemarkung Eichelsdorf ohne die Ortslage. Es erstreckt sich auf die unmittelbar an die Nidda und den Eichelbach angrenzenden Flächen sowie auf die für den Tausch vorgesehenen einzelnen Grundstücke.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 129 Hektar.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 91 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 129 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 133 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 437 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Nidda |
Beteiligte Gemarkungen |
Eichelsdorf |
Die hierfür erforderlichen Verfahrens- und Ausführungskostenanteile fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last (§ 105 Flurbereinigungsgesetz).
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Ökogutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Sicherung und Verbesserung des Naturhaushalts ist in dem als Grundverfahren bezeichneten Flurbereinigungsverfahren Nidda-Eichelsdorf (F 984) die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Nidda und des Eichelbaches mit dem Ziel der Entwicklung naturnaher Gewässer vorgesehen.
Zur Verbesserung der Produktions-und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft soll im Einstaubereich des vom Wasserverband Nidda bereits errichteten Wasserrückhaltebeckens am Eichelbach erreicht werden, dass den betroffenen Grundeigentümern zur Aufrechterhaltung ihrer Nutzungsinteressen Ersatzflächen bereitgestellt werden.
Um die bodenordnerische Umsetzung der Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, werden Teile des bestehenden Flurbereinigungsverfahrens Nidda-Eichelsdorf F 984 auf Antrag der unteren Naturschutzbehörde als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren fortgeführt.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Flurbereinigungsbeschluss ( Verfahren nach §1 ) | 26.08.1991 |
Fortführungsbeschluss | 01.03.2011 |
1. Änderungsbeschluss | 18.03.2013 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 12.04.2011 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | entfällt |
Feststellung der Wertermittlung | 08.12.2016 |
Abfindungswunschtermin | 2010 |
Abfindungsvereinbarung | 2011 |
Allgemeiner Besitzübergang | 08.08.2011 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 10.11.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 06.04.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
23.02.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen