Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Z 1955
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft, die überwiegend ackerbaulich geprägt ist. Die Gemarkung Ober-Schmitten wird von der Nidda aus Nordost nach Südwest durchquert.
Das Verfahren beinhaltet nur einen geringen Teil der Gemarkung Ober-Schmitten ohne die Ortslage.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 6 Hektar.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 91 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 6 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 19 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 29 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Nidda |
Beteiligte Gemarkungen |
Ober-Schmitten |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bunde und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Sicherung und Verbesserung des Naturhaushalts ist in dem als Grundverfahren bezeichneten Flurbereinigungsverfahren Nidda-Ober-Schmitten die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Nidda mit dem Ziel der Entwicklung naturnaher Gewässer vorgesehen.
Um die bodenordnerische Umsetzung der Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, werden Teile des bestehenden Flurbereinigungsverfahrens Nidda-Ober-Schmitten (F 997) auf Antrag der unteren Naturschutzbehörde als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren fortgeführt.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 01.03.2011 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 12.04.2011 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | entfällt |
Feststellung der Wertermittlung | 08.12.2016 |
Abfindungswunschtermin | 2010 |
Abfindungsvereinbarung | 2011 |
Allgemeiner Besitzübergang | 08.08.2011 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 10.11.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 06.04.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
23.02.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen