Wiese mit Bäumen und Büschen am rechten Rand

Nidda - Unter-Schmitten Uferrandstreifen

Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft, die überwiegend ackerbaulich geprägt ist.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft, die überwiegend ackerbaulich geprägt ist. Die Gemarkung Unter-Schmitten wird von der Nidda aus Nordost nach Südwest durchquert.
Das Verfahren beinhaltet nur Teile der Gemarkung Unter-Schmitten ohne der Ortslage.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 26 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 91 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 26 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 52

Anzahl der Flurstücke

ca. 163

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Nidda

Beteiligte Gemarkungen

Unter-Schmitten

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bunde und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Sicherung und Verbesserung des Naturhaushalts ist in dem als Grundverfahren bezeichneten Flurbereinigungsverfahren Nidda-Unter-Schmitten (F 985) die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Nidda mit dem Ziel der Entwicklung naturnaher Gewässer vorgesehen.
Um die bodenordnerische Umsetzung der Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, werden Teile des bestehenden Flurbereinigungsverfahrens Nidda-Unter-Schmitten (F 985) auf Antrag der unteren Naturschutzbehörde als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren fortgeführt.

Das Grundverfahren F 985 wird in seiner Durchführung nicht beeinträchtigt. Die im Flurbereinigungsbeschluss vom 26.08.1991 zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Nidda – Unter-Schmitten aufgeführten Gründe gelten für das Grundverfahren unverändert weiter. Die Abfindungsgrundstücke aus dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren gehen als Einlage in das fortzusetzende Grundverfahren ein.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 01.03.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.04.2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 08.12.2016
Abfindungswunschtermin 2010
Abfindungsvereinbarung 2011
Allgemeiner Besitzübergang 08.08.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10.11.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06.04.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

23.02.2018

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