Große Brücke über Flusstal

Niederaula

Niederaula ist eine Marktgemeinde im Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Nordosten von Hessen.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG in Verbindung mit Regelflurbereinigung nach §1 FlurbG
Verfahrensgröße1600 ha
Anzahl der Beteiligtenüber 1000
Anzahl der Flurstücke3131
Beteiligte Gemeinde/StadtNiederaula
Beteiligte GemarkungenNiederaula, Niederjossa, Solms, Hattenbach, Mengshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 79% an den förderfähigen Ausführungskosten.*

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist die 1. Änderung des Ausführungsplanes und Kostenvoranschlages (ApKv) mit einem Volumen von 3.150.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Marktgemeinde Niederaula und den betroffenen Jagdgenossenschaften übernommen.

*Die Höhe des Zuschusses variiert pro Verfahren. Genaueres ist in den Finanzierungsrichtlinien zu finden.

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationen24.02.1984
Flurbereinigungsbeschluss27.07.1984
1. Änderungsbeschluss04.04.1991
2. Änderungsbeschluss12.06.1997
3. Änderungsbeschluss13.04.2010
4. Änderungsbeschluss02.02.2012
5. Änderungsbeschluss13.06.2018
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft28.05.1985
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan23.08.2007
Feststellung der Wertermittlung12.12.2013
Abfindungswunschtermin2015 - 2017
Abfindungsvereinbarungbis Juli 2022
Vorläufige BesitzeinweisungHerbst 2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes-
Eintritt des neuen Rechtszustandes-
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Downloads

Verfahrensleitung

Hubertus Fisahn
Telefon: +49(611)535-2266
E-Mail: hubertus.fisahn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Wulff Braun
Telefon:+49(611)535-2261
E-Mail: wulff.braun@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Niederaula
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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