Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1166
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 03.03.1998 mit Flurbereinigungsbeschluss vom 04.08.1998 nach § 87 FlurbG das Verfahren angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Das Flurbereinigungsgebiet ist geändert worden durch:
Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 18.01.2001 der Flurbereinigungsbehörde nach § 8 Abs. 1 FlurbG.
Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 19.06.2008 der Flurbereinigungsbehörde nach § 8 Abs. 1 FlurbG.
Das Verfahrensgebiet ist in der Gebietsübersichtkarte dargestellt.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1042 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 800 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1000 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Ober-Ramstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Ober-Ramstadt |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.238.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Stadt Ober-Ramstadt übernommen.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Landverlust, der für die Betroffenen im großen Umfang durch Maßnahmen entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu beseitigen oder zu mindern.
Daneben werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Umsetzung des im Entwurf vorliegenden Landschaftsplanes der Stadt Ober-Ramstadt durchgeführt.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 13.07.1998 |
Flurbereinigungsbeschluss | 04.08.1998 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 13.01.1999 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
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28.11.2001 |
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22.12.2004 |
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31.01.2011 |
Allgemeiner Besitzübergang (Teilgebiet 1) | 17.07.2006 |
Allgemeiner Besitzübergang (Teilgebiet 2) | 11.07.2007 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 26.11.2010 |
Vorzeitige Ausführungsanordnung | 25.05.2011 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 29.07.2011 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 2011/2012 |
Schlussfeststellung | 2014 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim