Blick über Felder mit Bäumen im Vorder- und Hintergrund

Ober-Ramstadt B426

Ober-Ramstadt ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 03.03.1998 mit Flurbereinigungsbeschluss vom 04.08.1998 nach § 87 FlurbG das Verfahren angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Flurbereinigungsgebiet ist geändert worden durch:
Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 18.01.2001 der Flurbereinigungsbehörde nach § 8 Abs. 1 FlurbG.
Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 19.06.2008 der Flurbereinigungsbehörde nach § 8 Abs. 1 FlurbG.

Das Verfahrensgebiet ist in der Gebietsübersichtkarte dargestellt.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1042 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 800
Anzahl der Flurstücke ca. 1000
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Ober-Ramstadt
Beteiligte Gemarkungen Ober-Ramstadt

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.238.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Stadt Ober-Ramstadt übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Landverlust, der für die Betroffenen im großen Umfang durch Maßnahmen entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu beseitigen oder zu mindern.
Daneben werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Umsetzung des im Entwurf vorliegenden Landschaftsplanes der Stadt Ober-Ramstadt durchgeführt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 13.07.1998
Flurbereinigungsbeschluss 04.08.1998
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.01.1999
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
  • Teilplan 1
28.11.2001
  • Teilplan 2
22.12.2004
  • Teilplan 3
31.01.2011
Allgemeiner Besitzübergang (Teilgebiet 1) 17.07.2006
Allgemeiner Besitzübergang (Teilgebiet 2) 11.07.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 26.11.2010
Vorzeitige Ausführungsanordnung 25.05.2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 29.07.2011
Berichtigung der öffentlichen Bücher 2011/2012
Schlussfeststellung 2014

Schlagworte zum Thema