Hügel mit Feldern und Bäumen

Poppenhausen-Abtsroda

Abtsroda ist ein Ortsteil von Poppenhausen im Landkreis Fulda in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 43 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 855 ha
Anzahl der Beteiligten 248
Anzahl der Flurstücke 824 Alter Bestand, 752 Neuer Bestand
Beteiligte Gemeinde/Stadt Poppenhausen
Beteiligte Gemarkungen Abtsroda

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 90% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.456.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird zu 70 % von der Gemeinde übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu erreichen durch
    • Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen
    • wasserwirtschaftliche Maßnahmen
    • Verringerung der Besitzzersplitterung
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur
    • Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen,
  • notwendige Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Landschaftsschutzgebiet und Fremdenverkehrsgebiet zu ermöglichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1986
Anordnungsbeschluss 24.11.1986
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 01.06.1987
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 29.08.2001
Abfindungswunschtermin 2002/2003
Abfindungsvereinbarung 2002/2003
Allgemeiner Besitzübergang 09.09.2003
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 16.06.2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.10.2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher 21.12.2010
Schlussfeststellung 15.12.2014

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