Hügel mit Feldern und Bäumen

Poppenhausen-Abtsroda

Abtsroda ist ein Ortsteil von Poppenhausen im Landkreis Fulda in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 43 ha.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
Verfahrensartvereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 855 ha
Anzahl der Beteiligten248
Anzahl der Flurstücke824 Alter Bestand, 752 Neuer Bestand
Beteiligte Gemeinde/StadtPoppenhausen
Beteiligte GemarkungenAbtsroda

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 90% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.456.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird zu 70 % von der Gemeinde übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu erreichen durch
    • Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen
    • wasserwirtschaftliche Maßnahmen
    • Verringerung der Besitzzersplitterung
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur
    • Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen,
  • notwendige Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Landschaftsschutzgebiet und Fremdenverkehrsgebiet zu ermöglichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationen1986
Anordnungsbeschluss24.11.1986
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft01.06.1987
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplanentfällt
Feststellung der Wertermittlung29.08.2001
Abfindungswunschtermin2002/2003
Abfindungsvereinbarung2002/2003
Allgemeiner Besitzübergang09.09.2003
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes16.06.2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes01.10.2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher21.12.2010
Schlussfeststellung15.12.2014

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