Blick über bewaldete Hügel, rechts ein kleiner See

Poppenhausen-Guckaisee

Der Guckaisee ist ein kleiner See im Naturpark Hessische Rhön.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 126 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 126 ha
Anzahl der Beteiligten 26
Anzahl der Flurstücke 99 Alter Bestand, 89 Neuer Bestand
Beteiligte Gemeinde/Stadt Poppenhausen
Beteiligte Gemarkungen Rodholz

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 180.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird zu 70 % von der Gemeinde Poppenhausen übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben in den höheren Lagen der Rhön und die damit verbundene Erhaltung der Kulturlandschaft Rhön unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Biosphärenreservat Rhön durch die Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen zu sichern,
  • notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer, insbesondere der beiden Guckaiseen durchzuführen,
  • notwendige Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes durchzuführen,
  • Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs zu ermöglichen,
  • eine erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen,
  • die erforderlichen landtechnischen Maßnahmen auszuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999
Anordnungsbeschluss 12.01.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.06.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin 2008/2009
Abfindungsvereinbarung 2008/2009
Allgemeiner Besitzübergang 30.11.2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 28.09.2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 31.12.2011
Berichtigung der öffentlichen Bücher 02.03.2012
Schlussfeststellung 08.04.2015

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