Blick auf ein Fachwerkhaus, dahinter Felder und Wald

Reichelsheim-Gumpen

Gumpen ist ein Ortsteil von Reichelsheim (Odenwald) im Odenwaldkreis, Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Im Jahr 1973 wurde ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG eingeleitet für die Gemarkungen Groß-Gumpen, Klein-Gumpen, Ober-Klein-Gumpen und Laudenau. Das Verfahren erhielt den Namen „Gumpen-Laudenau“. 1979 wurde das Verfahren durch den 1. Änderungsbeschluss umbenannt und wurde nun unter der Bezeichnung „Reichelsheim-West“ bearbeitet. Mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 12.06.1989 wurde schließlich das Verfahren „Reichelsheim-West“ in die drei Verfahren „Reichelsheim-Gumpen“, Reichelsheim-Klein-Gumpen“ und „Reichelsheim-Laudenau“ geteilt und als eigenständige Verfahren weiterbearbeitet.

Das neue Verfahren Reichelsheim-Gumpen erstreckte sich auf die Gemarkungen Groß-Gumpen und Ober-Klein-Gumpen mit einer Fläche von ca. 712 ha. Hierin waren ca. 218 ha Wald enthalten.
Durch 3 weitere Änderungsbeschlüsse wurde das Verfahrensgebiet nochmals verändert, um die angestrebten Ziele möglichst optimal zu erreichen. Das Verfahren hat nunmehr eine Gesamtgröße von ca. 742 ha, worin ca. 233 ha Wald enthalten sind.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Verfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 742 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 800
Anzahl der Flurstücke ca. 1000
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Reichelsheim, Stadt Lindenfels
Beteiligte Gemarkungen Groß-Gumpen, Ober-Klein-Gumpen, Klein-Gumpen, Winterkasten

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 2.256.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Die Hauptziele des Flurbereinigungsverfahrens sind:

  • Erhaltung der bäuerlich geprägten Landwirtschaft
  • Verbesserung der agrarstrukturellen Bedingungen zur Senkung der Betriebs- und Produktionskosten durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenordnung, Wegebau)
  • Förderung der Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaft durch Maßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, einer umweltgerechten Bodennutzung und ausreichender Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt
  • Entflechtung unterschiedlicher Bodennutzungsansprüche

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Weitere Informationen

Mit der Schlussfeststellung vom 29. Aug. 2014 wurde das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen. Gegen die Schlussfeststellung wurden keine Widersprüche erhoben, so dass diese bestandskräftig ist. Für das Verfahren wurde eine Abschlussbericht erstellt, in dem alle Ergebnisse anschaulich zusammengefasst dargestellt sind. Der Abschlussbericht ist als pdf-Datei eingestellt und heruntergeladen werden.
Weitere Informationen sind in der Präsentation zur Abschlussveranstaltung enthalten. Auch diese Präsentation ist als pdf-Datei zum herunter laden zu finden.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 30.05.1973
Flurbereinigungsbeschluss 25.10.1973
1. Änderungsbeschluss, Umbenennung 22.01.1979
Aufklärungsversammlung zum Teilungsbeschluss 20.03.1989
2. Änderungsbeschluss, Teilungsbeschluss 12.06.1989
3. Änderungsbeschluss 13.04.2005
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 28.05.1990
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 19.04.1999
Feststellung der Wertermittlung 26.10.2004
Allgemeiner Besitzübergang 25.09.2006
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 23.03.2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.09.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12.12.2012
Schlussfeststellung 29.08.2014

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