Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 873
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Gemeinde Reichelsheim liegt in der Mitte vom Wetteraukreis ca. 9 km nordöstlich von Friedberg und ist stark durch Ackerbau, Baggerseen und die Horloffauen geprägt.
Das Verfahren beinhaltet außer der Gemeinde Reichelsheim noch Teile der Gemeinden Echzell und Florstadt, sowie einen sehr kleinen Teil der Gemeinde Wölfersheim.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von 1619 Hektar (ca. 16km²). Im Verfahren sind keine Ortslagen enthalten.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 1619 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 484 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 2662 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Gemeinde Echzell, Stadt Florstadt, Stadt Reichelsheim, Gemeinde Wölfersheim |
Beteiligte Gemarkungen |
Beienheim, Bingenheim, Blofeld, Dorn-Assenheim, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Leidhecken, Melbach, Nieder-Florstadt, Reichelsheim, Weckesheim |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 28.02.1985 |
1. Änderungsbeschluss | 23.11.1987 |
2. Änderungsbeschluss | 11.08.1991 |
3. Änderungsbeschluss | 07.03.1997 |
4. Änderungsbeschluss | 24.01.2002 |
5. Änderungsbeschluss | 26.09.2003 |
6. Änderungsbeschluss | 26.09.2005 |
7. Änderungsbeschluss | 03.12.2008 |
8. Änderungsbeschluss | 12.07.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 14.05.1987 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Teilplan 1) |
18.05.1998 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Teilplan 2) |
17.06.1999 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan ( 1. Änderung ) |
19.01.2010 |
Feststellung der Wertermittlung | 08.07.2005 |
Abfindungswunschtermin | 2004 |
Abfindungsvereinbarung | 2005/2006 |
Allgemeiner Besitzübergang | 15.08.2006 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 16.12.2013 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 02.12.2016 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 09.12.2016 |
Schlussfeststellung |
13.12.2017 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen