See inmitten einer grünen Landschaft

Reichelsheim-Heuchelheim/Weckesheim

Die Gemeinde Reichelsheim liegt in der Mitte vom Wetteraukreis ca. 9 km nordöstlich von Friedberg und ist stark durch Ackerbau, Baggerseen und die Horloffauen geprägt.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Reichelsheim liegt in der Mitte vom Wetteraukreis ca. 9 km nordöstlich von Friedberg und ist stark durch Ackerbau, Baggerseen und die Horloffauen geprägt.
Das Verfahren beinhaltet außer der Gemeinde Reichelsheim noch Teile der Gemeinden Echzell und Florstadt, sowie einen sehr kleinen Teil der Gemeinde Wölfersheim.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von 1619 Hektar (ca. 16km²). Im Verfahren sind keine Ortslagen enthalten.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 1 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 1619 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 484

Anzahl der Flurstücke

ca. 2662

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Gemeinde Echzell, Stadt Florstadt, Stadt Reichelsheim, Gemeinde Wölfersheim

Beteiligte Gemarkungen

Beienheim, Bingenheim, Blofeld, Dorn-Assenheim, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Leidhecken, Melbach, Nieder-Florstadt, Reichelsheim, Weckesheim

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

  • Zusammenlegung des stark zersplitterten Grundbesitzes
  • Beseitigung von Nachteilen, die durch den Braunkohletagebau entstanden sind
  • Zuweisung angemessener landwirtschaftlicher Nutzflächen für Eigentümer, die ihre Flächen für den Braunkohleabbau zur Verfügung gestellt haben
  • Förderung der Belange des Naturschutzes und der allgemeinen Landeskultur
  • Ausgleich von Eingriffen in die Landschaft und Verbesserung des Landschaftsbildes
  • Schaffung neuer Ortsverbindungen, die durch den Braunkohleabbau zerschnitten bzw. beseitigt wurden
  • Abgrenzung des Naturschutzgebietes und Abschirmung der Wasserflächen durch entsprechende Bepflanzungen
  • Gemeindegrenzregelung, die durch die Restlöcher erforderlich wurde
  • Zuteilung der Kernzone des „Bingenheimer Riedes“ ins Eigentum des Landes Hessen
  • Bau einer Vorflutleitung für den Überlauf des Schützensees
  • Teilweise Neugestaltung der Ortsränder
  • Umsetzung des Landschaftsplanes und Ausweisung von Uferrandstreifen

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 28.02.1985
1. Änderungsbeschluss 23.11.1987
2. Änderungsbeschluss 11.08.1991
3. Änderungsbeschluss 07.03.1997
4. Änderungsbeschluss 24.01.2002
5. Änderungsbeschluss 26.09.2003
6. Änderungsbeschluss 26.09.2005
7. Änderungsbeschluss 03.12.2008
8. Änderungsbeschluss 12.07.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 14.05.1987
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Teilplan 1)
18.05.1998
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Teilplan 2)
17.06.1999
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
( 1. Änderung )
19.01.2010
Feststellung der Wertermittlung 08.07.2005
Abfindungswunschtermin 2004
Abfindungsvereinbarung 2005/2006
Allgemeiner Besitzübergang 15.08.2006
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 16.12.2013
Eintritt des neuen Rechtszustandes 02.12.2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09.12.2016
Schlussfeststellung

13.12.2017

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