Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 953
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Im Jahr 1973 wurde ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG eingeleitet für die Gemarkungen Groß-Gumpen, Klein-Gumpen, Ober-Klein-Gumpen und Laudenau. Das Verfahren erhielt den Namen „Gumpen-Laudenau“. 1979 wurde das Verfahren durch den 1. Änderungsbeschluss umbenannt und wurde nun unter der Bezeichnung „Reichelsheim-West“ bearbeitet. Mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 12.06.1989 wurde schließlich das Verfahren „Reichelsheim-West“ in die drei Verfahren „Reichelsheim-Gumpen“, Reichelsheim-Klein-Gumpen“ und „Reichelsheim-Laudenau“ geteilt und als eigenständige Verfahren weiterbearbeitet.
Das neue Verfahren Reichelsheim-Laudenau erstreckte sich auf die Gemarkung Laudenau mit einer Fläche von ca. 330 ha. Hierin waren ca. 104 ha Wald enthalten. Durch den 3. Änderungsbeschluss wurde das Verfahrensgebiet nochmals verändert, um die angestrebten Ziele möglichst optimal zu erreichen. Das Verfahren hat nunmehr eine Gesamtgröße von ca. 371 ha, worin ca. 128 ha Wald enthalten sind.
Verfahrensart | Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 371 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 247 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 720 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Reichelsheim, Gemeinde Fränkisch-Crumbach und Stadt Lindenfels |
Beteiligte Gemarkungen | Laudenau, Fränkisch-Crumbach und Winterkasten |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.250.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | 12.06.1989 |
1. Änderungsbeschluss, Umbenennung | x |
Aufklärungsversammlung zum Teilungsbeschluss | x |
2. Änderungsbeschluss, Teilungsbeschluss | x |
3. Änderungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 05.04.2001 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 14.09.2006 |
1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan | x |
2. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan | x |
Feststellung der Wertermittlung | 05.05.2011 |
Allgemeiner Besitzübergang | 26.09.2011 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 04.12.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 01.12.2015 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 17.11.2015 |
Schlussfeststellung |
04.12.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim