Verfahrensgebiet
Im Jahr 1973 wurde ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG eingeleitet für die Gemarkungen Groß-Gumpen, Klein-Gumpen, Ober-Klein-Gumpen und Laudenau. Das Verfahren erhielt den Namen „Gumpen-Laudenau“. 1979 wurde das Verfahren durch den 1. Änderungsbeschluss umbenannt und wurde nun unter der Bezeichnung „Reichelsheim-West“ bearbeitet. Mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 12.06.1989 wurde schließlich das Verfahren „Reichelsheim-West“ in die drei Verfahren „Reichelsheim-Gumpen“, Reichelsheim-Klein-Gumpen“ und „Reichelsheim-Laudenau“ geteilt und als eigenständige Verfahren weiterbearbeitet.
Das neue Verfahren Reichelsheim-Klei-Gumpen erstreckte sich auf die Gemarkung Klein-Gumpen mit einer Fläche von ca. 293 ha. Hierin waren ca. 60 ha Wald enthalten.
Durch den 5. Änderungsbeschluss vom 30.04.2015 wurde das Verfahrensgebiet nochmals verändert, um die angestrebten Ziele möglichst optimal zu erreichen. Das Verfahren hat nunmehr eine Gesamtgröße von ca. 285 ha, worin ca. 60 ha Wald enthalten sind.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 285 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 350 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 700 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Reichelsheim, Stadt Lindenfels |
Beteiligte Gemarkungen | Klein-Gumpen, Winterkasten |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 932.385 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Aus der Begründung zum Beschluss zur Einleitung des ursprünglichen Flurbereinigungsverfahrens Gumpen-Laudenau nach § 1 FlurbG ergeben sich unter dem Einfluss der Weiterentwicklung der Flurbereinigung zu einem Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume die folgenden Ziele:
- Erhaltung der bäuerlich geprägten Landwirtschaft durch Verbesserung der agrarstrukturellen Bedingungen zur Senkung der Betriebs- und Produktionskosten.
- Insbesondere: Schaffung eines zusammenhängenden und ausreichend befestigten Wegenetzes, Bodenordnung in Teilbereichen
- Sicherung der Waldbewirtschaftung, insbesondere im Bereich des bäuerlichen Privatwaldes durch Ergänzungen im Waldwegenetz
- Förderung der Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaft durch Maßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, einer umweltgerechten Bodennutzung und ausreichender Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt
- Förderung der Erholungsfunktion