Verfahrensgebiet
Das Regierungspräsidium Darmstadt – Enteignungsbehörde – hat mit Schreiben vom 25. Februar 2008 bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation beantragt, zur Umsetzung des Neubaus der B 38 und der L 3114 ein Flurbereinigungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 87 ff FlurbG einzuleiten.
Ebenso hat die Stadt Reinheim mit Schreiben vom 06.08.2008 bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde beantragt, die Realisierung der Stadtstraße (Querspange als Verbindung zwischen B 38 alt und B 38 neu) als Nordumgehung des Stadtteils Reinheim, die über den Bebauungsplan „Nordwest II“ Baurecht erlangt, im Zuge der Unternehmensflurbereinigung nach § 190 BauGB i. V. mit § 87 FlurbG durchzuführen.
Das Flurbereinigungsverfahren Reinheim – B 38/L 3114 wurde sodann durch Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 10. Dezember 2008 mit der Maßgabe der sofortigen Vollziehung angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Über den Bebauungsplan der Stadt Reinheim „Im Schlüsselgrund am Wiesenacker (L3413 neu) wurde das Baurecht für eine weitere Umgehungsstraße im Norden von Reinheim-Spachbrücken geschaffen. Der Bebauungsplan wurde mit der Bekanntmachung vom 17.1.2012 rechtskräftig.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) |
Verfahrensgröße | 1400 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 1700 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 3800 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Reinheim |
Beteiligte Gemarkungen | Reinheim, Spachbrücken, Zeilhard, Georgenhausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für die Maßnahmen übernehmen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind (z. B. Vermessungskosten u. dgl.)
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich im Flurbereinigungsverfahren Reinheim B 38/L 3114 mit einem allgemeinen Zuschuss bis max. 55% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft an den Ausführungskosten beträgt somit 45 %.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Die Höhe der Ausführungskosten wird zur Zeit im Zuge der Aufstellung des Teilplans 2 zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) in Abstimmung mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Reinheim und der Stadt Reinheim ermittelt.
Ziele des Verfahrens
Unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens:
- Verteilung des durch die Umgehungsstraße einschl. ihrer Nebenanlagen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verursachten Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
- Beseitigung / Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden landeskulturellen Nachteile (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Beregnungsanlagen, Wegenetz, Grabennetz, Landschaftsstrukturen)
Landeskulturelle Gründe:
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz (Schaffung großer Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen)
- Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe (Erweiterungen, Gemeinschaftsanlagen, Betriebszweigaussiedlungen)
- Anpassung des landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Landwirtschaft
- Sicherstellung einer ausreichenden Vorflut, Einziehung weggefallener Anlagen unter Berücksichtigung ökologischer Belange
- Lösung von Landnutzungskonflikten
- Verbesserung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Bodenverbesserungen sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Mitarbeit bei der Aufstellung sowie der ökonomisch und ökologisch sinnvollen Umsetzung des Landschaftsplans der Stadt Reinheim (z. B. Bereich der Gewässerauen)
Um die Flächen für die Straßentrassen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereit zu stellen, werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.
Der Flächenbedarf beträgt insgesamt rd. 47,2 ha.
Davon entfallen auf:
- den Trassenbereich B 38 ca. 17,1 ha
- die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen B 38 ca. 15,8 ha
- den Trassenbereich L 3114 ca. 3,7 ha
- die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen L 3114 ca. 1,1 ha
- Stadtstraße (einschl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) ca. 3,8 ha
- die Lärmschutzwälle an der B 38 ca. 1,2 ha
- den Trassenbereich der L 3413 ca. 3,5 ha
- die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen L 3413 ca. 1,0 ha
Summe: ca. 47,2 ha