Blick über Wiesen und Felder, im Hintergrund Häuser

Reiskirchen B 49

Reiskirchen ist eine Großgemeinde im Landkreis Gießen.

Verfahrensgebiet

Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 679 ha
Anzahl der Eigentümerca. 671
Anzahl der Flurstückealt: ca. 1.714, neu:
Beteiligte Gemeinde/StadtGemeinde Reiskirchen, Stadt Grünberg, Gemeinde Buseck
Beteiligte GemarkungenReiskirchen, Burkhardsfelden, Lindenstruth, Saasen, Winnerod, Hattenrod, Harbach, Oppenrod

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften. 
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Landnutzungskonflikte aufzulösen und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen.
  • zusätzlich Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur Aufwertung der FFH-Gebiete, anzustreben.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss29.09.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft07.04.2010
Flächenbereitstellung für den Unternehmensträgerseit 2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan-
Feststellung der Wertermittlung-
Abfindungswunschtermin-
Abfindungsvereinbarung-
Allgemeiner Besitzübergang-
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes-
Eintritt des neuen Rechtszustandes-
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Verfahrensleitung

Jürgen Sauer
Telefon: +49(611)535-3261
E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christoph Salzmann
Telefon: +49(611)535-3211
E-Mail: christoph.salzmann@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Reiskirchen B 49
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

Vorsitzender: Herr Karl Heinz Scherer

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