Blick über Wiesen und Felder, im Hintergrund Häuser

Reiskirchen B 49

Reiskirchen ist eine Großgemeinde im Landkreis Gießen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 679 ha
Anzahl der Eigentümer ca. 671
Anzahl der Flurstücke alt: ca. 1.714, neu:
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Reiskirchen, Stadt Grünberg, Gemeinde Buseck
Beteiligte Gemarkungen Reiskirchen, Burkhardsfelden, Lindenstruth, Saasen, Winnerod, Hattenrod, Harbach, Oppenrod

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften. 
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Landnutzungskonflikte aufzulösen und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen.
  • zusätzlich Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur Aufwertung der FFH-Gebiete, anzustreben.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 29.09.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.04.2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Jürgen Sauer
Telefon: +49(611)535-3261
E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Horst Gläsmann
Telefon: +49(611)535-3222
E-Mail: horst.glaesmann@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Reiskirchen B 49
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

Vorsitzender: Herr Karl Heinz Scherer

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