Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1334
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Für den Neubau der Umgehungsstraße Wolfskehlen im Zuge der Bundesstraße 26 hat das Regierungspräsidium Darmstadt – Enteignungsbehörde – am 04.04.2000 die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens gem. § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) beantragt.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Riedstadt-Wolfskehlen im Zuge der B 26 wurde am 20.10.2000 erlassen.
Darauf hin wurde mit Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem damaligen Hess. Landesvermessungsamt, (heute: hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) vom 01.02.2001 das Flurbereinigungsverfahren Riedstadt-Wolfskehlen B 26 aus Anlass des Baues der Umgehungsstraße Wolfskehlen im Zuge der B 26 als Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG mit einer Verfahrensgröße von 651 ha angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Mit dem 1. Änderungsbeschluss vom 08.09.2006 wurde das Verfahrensgebiet auf rd. 658 ha vergrößert.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) |
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Verfahrensgröße | ca. 658 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 600 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 700 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Riedstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Wolfskehlen, Goddelau |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für die Maßnahmen tragen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich im Verfahren R.-Wolfskehlen B 26 mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 64 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft (TG) zu diesen Kosten beträgt somit 36%.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 782.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Neubau der Umgehungsstraße Wolfskehlen im Zuge der B 26“ hat ca. 350.000,- € zu tragen. Die verbleibenden rd. 432.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Stadt Riedstadt übernommen.
unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens
landeskulturelle Gründe
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Flurbereinigungsbeschluss | 01.02.2001 |
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- letzte Änderung | 08.09.2006 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 14.08.2001 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 13.11.2006 |
Wertermittlung | 03.02.2009 |
Allgemeiner Besitzübergang | 04.09.2009 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 08.03.2018 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 05.06.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 27.06.2018 |
Schlussfeststellung | 16.12.2020 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim