Verfahrensgebiet
Für den Neubau der Umgehungsstraße Wolfskehlen im Zuge der Bundesstraße 26 hat das Regierungspräsidium Darmstadt – Enteignungsbehörde – am 04.04.2000 die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens gem. § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) beantragt.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Riedstadt-Wolfskehlen im Zuge der B 26 wurde am 20.10.2000 erlassen.
Darauf hin wurde mit Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem damaligen Hess. Landesvermessungsamt, (heute: hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) vom 01.02.2001 das Flurbereinigungsverfahren Riedstadt-Wolfskehlen B 26 aus Anlass des Baues der Umgehungsstraße Wolfskehlen im Zuge der B 26 als Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG mit einer Verfahrensgröße von 651 ha angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Mit dem 1. Änderungsbeschluss vom 08.09.2006 wurde das Verfahrensgebiet auf rd. 658 ha vergrößert.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) |
Verfahrensgröße | ca. 658 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 600 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 700 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Riedstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Wolfskehlen, Goddelau |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für die Maßnahmen tragen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich im Verfahren R.-Wolfskehlen B 26 mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 64 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft (TG) zu diesen Kosten beträgt somit 36%.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 782.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Neubau der Umgehungsstraße Wolfskehlen im Zuge der B 26“ hat ca. 350.000,- € zu tragen. Die verbleibenden rd. 432.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Stadt Riedstadt übernommen.
Ziele des Verfahrens
unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens
- Verteilung des durch die Umgehungsstraße einschl. ihrer Nebenanlagen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verursachten Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
- Beseitigung / Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden landeskulturellen Nachteile (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Beregnungsanlagen, Wegenetz, Grabennetz, Landschaftsstrukturen)
landeskulturelle Gründe
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz (Schaffung großer Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen)
- Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe (Erweiterungen, Gemeinschaftsanlagen, Betriebszweigaussiedlungen)
- Anpassung des landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Landwirtschaft
- Sicherstellung einer ausreichenden Vorflut, Einziehung weggefallener Anlagen unter Berücksichtigung ökologischer Belange
- Lösung von Landnutzungskonflikten
- Verbesserung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Bodenverbesserungen sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Mitarbeit bei der Aufstellung sowie der ökonomisch und ökologisch sinnvollen Umsetzung des Landschaftsplans der Stadt Riedstadt (z. B. Bereich Altneckarschlinge)